Ja, es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Grundausbildung beziehungsweise deinen Dienst bei der Bundeswehr vorzeitig zu beenden – allerdings solltest du dir diesen Schritt gut Ă¼berlegen und nur als letztes Mittel in Betracht ziehen. Als freiwillig Dienender (FWDL) oder Soldat auf Zeit hast du eine Probezeit von sechs Monaten, während der sowohl du als auch die Bundeswehr das Dienstverhältnis kĂ¼ndigen können. Innerhalb dieser sechs Monate kannst du also theoretisch jederzeit deinen Abschied nehmen – in der Regel mit einer zweiwöchigen KĂ¼ndigungsfrist.
Wenn du merkst, dass der Bund absolut nicht dein Fall ist – aus persönlichen, körperlichen oder anderen GrĂ¼nden – sprich zuerst mit deinen Vorgesetzten oder dem SpieĂŸ Ă¼ber deine Sorgen. Oft gibt es Lösungsansätze, etwa eine Versetzung in eine andere Verwendung. Bist du sicher, abbrechen zu wollen, stellst du einen formlosen Antrag auf Entlassung. In der Probezeit wird diesem Antrag in der Regel stattgegeben.
Ein vorzeitiger Abbruch ist jedoch ein groĂŸer Schritt. Du hast dich freiwillig gemeldet und die Bundeswehr investiert in deine Ausbildung. Darum wirst du nach deinen BeweggrĂ¼nden gefragt. Liegt es an Härte oder Heimweh, versuchen viele Kompanien zunächst, dich zum Durchhalten zu motivieren – oft erfolgreich, denn nach den ersten Wochen wird es erfahrungsgemĂ¤ĂŸ besser.
Die KĂ¼ndigungsÂmöglichkeit gilt beidseitig: Die Bundeswehr könnte dich in den ersten sechs Monaten ebenfalls entlassen, etwa bei groben DisziplinÂverstĂ¶ĂŸen oder erwiesener Ungeeignetheit. Solche Fälle sind selten; meist brechen Rekrutinnen und Rekruten aus eigenem Antrieb ab.
Unsichere Rekrutinnen und Rekruten sollten sich zumindest bis zum Gelöbnis durchbeiĂŸen. Viele, die anfangs ans Aufgeben dachten, sind später stolz, geblieben zu sein. Hast du die Grundausbildung geschafft, kannst du immer noch entscheiden, wie es weitergeht (FWDL können den Dienst nach sieben Monaten einfach auslaufen lassen). Ein Abbruch kann sich bei späteren Bewerbungen – etwa bei der Polizei – negativ auswirken, weil nach den GrĂ¼nden gefragt wird.
Bist du minderjährig, könnten theoretisch auch ErziehungsÂberechtigte den Dienst beenden, doch das kommt selten vor.
Zusammengefasst: Du kannst dank Probezeit ohne groĂŸe Konsequenzen abbrechen, doch versuche zuerst, Probleme offen anzusprechen und Motivationstäler auszuhalten. Die meisten, die den Dienst frĂ¼hzeitig beenden, bereuen später, vorschnell aufgegeben zu haben. Deine Kameraden und Ausbilder unterstĂ¼tzen dich eher beim Weitermachen als beim Aufgeben.