Die Frage nach dem Durchfallen ist verständlich – niemand möchte nach der Grundausbildung hören: „Das war leider nichts.“ Die Bundeswehr-Grundausbildung ist eine gemeinsame Ausbildung, bei der die Ausbilder darauf hinarbeiten, alle Rekrutinnen und Rekruten ans Ziel zu bringen. Trotzdem gilt: Bestimmte Leistungen müssen erbracht werden, sonst endet die AGA nicht erfolgreich.
Für die Ausstellung der Grundausbildungs-Bescheinigung (gleichbedeutend mit der Anerkennung als Sicherungs- und Wachsoldat) musst du folgende Kernmodule bestehen:
Bestehst du ein Modul zunächst nicht oder verpasst es krankheitsbedingt, erhältst du nahezu immer eine zweite Chance. Fehlende Inhalte werden nachgeschult oder die Prüfung wird wiederholt – niemand wird aus Pech sofort ausgemustert.
Anders sieht es bei groben Disziplinverstößen oder kompletter Arbeitsverweigerung aus. In solchen Einzelfällen drohen dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung. Das kommt selten vor und fällt eher unter Dienstunfähigkeit oder Disziplinarmaßnahme als unter „Durchfallen“ im schulischen Sinn.
Während der drei Monate erhältst du regelmäßiges Leistungs-Feedback (etwa nach BFT oder Schießbahn). Schneidest du schwach ab, bekommst du Zusatztraining, bis du das Ziel erreichst. Am Ende präsentiert deine Einheit bei einer Rekrutenbesichtigung, was ihr gelernt habt – eine Demonstration, keine klassische Prüfung.
Kurzum: Gib dir Mühe, bleib motiviert und bitte bei Problemen frühzeitig um Hilfe. Dann ist „Durchfallen“ äußerst unwahrscheinlich. Die Ausbilder wollen, dass du dein Gelöbnis ablegst – sie fordern dich, aber sie fördern dich ebenso.