Rauchen und Alkoholkonsum sind in der Bundeswehr geregelt – aber nicht komplett verboten. Es gibt klare Vorgaben, wann und wo das erlaubt ist:
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Rauchen: Als Soldat darfst du grundsätzlich rauchen, aber nur in dafĂ¼r vorgesehenen Bereichen und Zeiten. In der Grundausbildung bedeutet das: Während des Dienstes ist Rauchen nur in den offiziellen RaucherÂpausen an den ausgewiesenen RauchÂplätzen gestattet. Du kannst also nicht einfach während einer Ăœbung eine Zigarette anstecken. Nach Dienstschluss darfst du drauĂŸen rauchen, solange du niemanden belästigst und den Platz sauber hältst. Unter 18 Jahren ist Rauchen auch bei der Bundeswehr nicht erlaubt – da greift das Jugendschutzgesetz.
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Alkohol: Während der Dienstzeit gilt absolutes Alkoholverbot. Nach Dienstschluss ist Alkohol in MaĂŸen erlaubt. Die Bundeswehr kennt die Zwei-Bier-Regel: Ein oder zwei Gläser Bier sind okay, harte Sachen oder Betrinken nicht. Schnaps auf dem Kasernengelände ist untersagt, zumindest in der Grundausbildung. In Uniform darfst du nicht in öffentliche Bars gehen, um dich zu betrinken – das schadet dem Ansehen der Truppe.
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Wochenende: Zuhause kannst du natĂ¼rlich privat trinken, solange du montags nĂ¼chtern antrittst. Kommst du sonntagabends zurĂ¼ck, musst du fahrtĂ¼chtig sein; betrunken zum Dienst zu erscheinen hat disziplinarische Folgen.
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Kontrollen: Ausbilder prĂ¼fen, dass keiner Alkohol bunkert oder missbraucht; Taschen und Spinde können kontrolliert werden. Ein Bier in der Kantine ist offiziell erlaubt, hochprozentiger Alkohol nicht.
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Tipps fĂ¼r Raucher: Du wirst dich mit weniger Zigaretten am Tag arrangieren mĂ¼ssen. Viele reduzieren automatisch, weil kaum Zeit ist. E-Zigaretten gelten wie Rauchen und sind nur in RauchÂbereichen zulässig.
Fazit: Rauchen – ja, aber nur in Pausen an den Rauchpunkten; Alkohol – nach Dienst mal ein Bier ist erlaubt, während des Dienstes keine Chance. MaĂŸ und Disziplin helfen dir, problemlos durch die Grundausbildung zu kommen.